Rechtsanwältin Anja Lederer Berlin Mitte

Rechtshilfe

Visumsverfahren

Grundsätzlich darf in die Bundesrepublik nur einreisen, wer ein Visum einer deutschen Auslandsvertretung (oder eines anderen Schengen-Staates) erteilt bekommen hat. Ausnahmen bestehen nur für Angehörige bestimmter Staaten.

Es gibt verschiedene Formen von Visa. Sie unterscheiden sich durch die geplante Aufenthaltsdauer und den Aufenthaltszweck. Visa für Besuchs- oder touristische Aufenthalte berechtigen zum Beispiel nur für einen kurzen Aufenthalt (in der Regel maximal drei Monate). Andere Visa berechtigen zur Einreise für einen längerfristigen Zweck (z.B. für Studienaufenthalte, Ehegatten- und Kindernachzug).

Der Erteilung von Visa für kurzfristige Aufenthalte muss in der Regel die Ausländerbehörde nicht zustimmen. Bei einem Visum, das für eine Einreise für einen längerfristigen Aufenthalt erteilt wird, entscheiden die deutsche Botschaft bzw. das Konsulat nur mit vorheriger Zustimmung der Ausländerbehörde.

Für den Visumsantrag werden, vor allem bei geplantem längerfristigen Aufenthalt, in der Regel viele Unterlagen verlangt. Darüber, welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall brauchen, gibt es oft hilfreiche Informationen auf den Websites der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatstaat. Sie finden diese über die jeweilige deutsche Vertretung und deren Homepages dann unter dem Stichwort Visa bzw. Visamerkblätter.

Bei Visa zu Besuchsaufenthalten kommt es oft darauf an, die Botschaft davon zu überzeugen, dass der Antragsteller nach Ablauf des Visums wieder in seine Heimat zurückkehrt. Gute Argumente sind zum Beispiel ein festes Arbeitsverhältnis, minderjährige Kinder, die im Heimatland bleiben, ausreichendes Vermögen und ähnliches.

Wird ein Visum abgelehnt, bestehen zwei Möglichkeiten:

  • eine Remonstration (das ist eine Art Widerspruch), bei der die Ablehnung des Visums noch einmal durch die deutsche Botschaft geprüft wird,

oder eine

  • Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin.

Da die Botschaft die Gründe für eine Visumsablehnung erst einmal nicht nennen muss, wissen die Antragsteller oft nicht, warum ihr Visum abgelehnt worden ist. Um die Gründe dafür zu erfahren und unter Umständen noch eine positive Entscheidung der Botschaft zu bekommen, kann eine Remonstration sinnvoll sein.

Auch die Gründe, die zur Ablehnung eines Antrags auf ein Visum mit dem Ziel eines längeren Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland führen, können sehr unterschiedlich sein. Ob in solchen Fällen eine Remonstration oder eine Klage bei dem Verwaltungsgericht zweckmäßiger ist, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Eine anwaltliche Beratung ist aus diesem Grund in jedem Falle sinnvoll.