Rechtsanwältin Anja Lederer Berlin Mitte

Rechtshilfe

Strafen

Bekanntlich gibt es im deutschen Strafrecht als Hauptsanktionen Geldstrafe und Freiheitsstrafe.

Viele Betroffene wissen aber nicht, dass auch eine Geldstrafe zur Freiheitsstrafe werden kann, nämlich dann, wenn die Geldstrafe nicht (rechtzeitig) bezahlt wird. Dann besteht die Möglichkeit, eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe zu verhängen, wobei ein Tagessatz der Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe entspricht.

Wenn Sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die Sie nicht zahlen können, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig um andere Lösungen kümmern. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, eine Geldstrafe „abzuarbeiten“ oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist aber, dass Ihr Rechtsanwalt bzw. Sie selbst bei der Staatsanwaltschaft rechtzeitig einen entsprechen Antrag stellen. Sonst kommt es unter Umständen schnell dazu, dass Sie Ihre Geldstrafe „absitzen“ müssen.

Die Geldstrafe in einem Strafbefehl oder Urteil wird nicht als Gesamtsumme verhängt, sondern in Tagessätzen zu je einem bestimmten Geldbetrag.

Die Anzahl der Tagessätze richtet sich danach, wie das Gericht die Schuld bewertet hat, wobei auch weitere Umstände berücksichtigt werden müssen (sog. Vorleben, die Lebenssituation, Verhalten nach der Tat u.ä.).

Die Höhe eines Tagessatzes der Geldstrafe richtet sich danach, welches Nettoeinkommen der Verurteilte durchschnittlich täglich hat. Vereinfacht gesagt, können Sie also Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen durch 30 Tage teilen. Ist der Tagessatz (Euro-Betrag) höher, - was insbesondere bei Strafbefehlen nicht selten der Fall ist -, als der Betrag, den Sie nach Ihrem Nettoeinkommen berechnet haben, kann ein Rechtsmittel gegen die Höhe der verhängten Tagessätze ratsam sein.

Bei Einsprüchen gegen Strafbefehle mit dem Ziel, eine geringere Tagessatzhöhe der Strafe zu erreichen, findet im Normalfall keine gerichtliche Hauptverhandlung statt. Das Gericht kann mit Ihrem Einspruch, in dem Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen angeben (und gegebenenfalls nachweisen) müssen, die Strafe noch einmal neu berechnen und durch einen schriftlichen Beschluss ändern.